Pflege daheim
Unsere Sozialstation bietet seit 1985 qualifizierte ambulante Dienste in Form häuslicher Pflege, hauswirtschaftlicher Unterstützung, Betreuung und Beratung an.
Unsere Pflegefachkräfte betreuen hilfe- und pflegeabhängige, kranke und ältere Menschen zuverlässig in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung, auch bei vielfältigem Hilfebedarf.
Das professionelle Leistungsangebot richtet sich nach den jeweiligen Wünschen und Bedürfnissen und unterstützt Teilhabe, Selbständigkeit und die Unabhängigkeit in der eigenen Lebensführung.
Unser Leistungsangebot
- Ambulante Pflegedienste bei Pflegebedürftigkeit (SGB XI)
- Häusliche Krankenpflege nach Verordnung des Hausarztes (SGB V)
- Palliativpflege
- Gerontopsychiatrische Pflege
- Pflegenotruf
- Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Psychosoziale Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Beratung in pflegerischen und anderen Fragen
- Beratungsbesuche zur pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden
- Vermittlung von komplementären Angeboten: Essen auf Rädern, Fußpflege, Friseur, Physiotherapie, Apotheke
Erstkontakt und Pflegevertrag
Die Pflegedienstleitung führt zur Feststellung des Hilfebedarfs und der häuslichen Pflegesituation einen Erstbesuch durch.
Im persönlichen Gespräch werden die Bedürfnisse und Erwartungen der pflegebedürftigen Person und der Bezugsperson(en) ermittelt und die zu erbringenden Leistungen besprochen und festgelegt.
Die Pflegedienstleitung stellt dabei die Sozialstation vor und berät hinsichtlich
- des vorgehaltenen Leistungsangebotes
- der Form und Durchführung der Leistungserbringung
- des Pflegekonzeptes
- der personellen Ausstattung
- der Verfügbarkeit bzw. Erreichbarkeit
- der Art und Form von Kooperationen
- der Finanzierungsmöglichkeiten (Kostenvoranschlag)
- usw.
Um Transparenz über das Leistungsgeschehen sowie die Rechte und Pflichten des Pflegedienstes und des Leistungsempfängers herzustellen, wird ein schriftlicher Versorgungsvertrag / Pflegevertrag abgeschlossen und in der Anlage ein Kostenvoranschlag beigefügt. Dieser Kostenvoranschlag informiert auch darüber, welche Kosten der Patient unter Berücksichtigung von Leistungsgrenzen z.B. der Pflegeversicherung selbst übernehmen muss.
Der Vertragsabschluss erfolgt in der Regel vor Pflegebeginn. In akuten Situationen entscheidet die Pflegedienstleitung über Bereitstellung von Leistungen ohne verbindliche Klärung der Kostenübernahme. Der Vertragsabschluß wird in diesem Fall umgehend nachgeholt.