Wir sind Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen sowie des örtlichen Sozialhilfeträgers.

  • Für Grund- und Behandlungspflege (SGB V) im Krankheitsfall werden die Kosten mit den Krankenkassen abgerechnet, wenn eine genehmigte »Verordnung Häusliche Kranken pflege« des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin vorliegt.
  • Pflegebedürftige Personen können nach Antragstellung Leistungen ihrer Pflegekasse (SGB XI) in Anspruch nehmen.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Finanzierung über den Sozialhilfeträger (SGB XII).
  • Leistungen, deren Kosten nicht seitens der Kostenträger übernommen werden, sind von den Leistungsnehmer*innen selbst zu tragen.

Bei der Antragstellung sind wir Ihnen behilflich.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an – wir informieren Sie gerne, auch bei Ihnen zu Hause.